Pflege & Betreuung im Überblick

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Die fünf Bereiche im Überblick

Nicht sicher, welche Pflegeform passt? Von umfassender Pflege bis zu punktueller Alltagshilfe — hier sehen Sie auf einen Blick, was jeder Bereich leistet und für wen er gedacht ist.

Pflege zu Hause

Ambulante Pflegedienste

Grund- und Behandlungspflege in den eigenen vier Wänden — von der Körperpflege bis zur Wundversorgung.

Vollstationäre Pflege

Pflegeheime

Versorgung rund um die Uhr in einer Einrichtung, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht.

Betreuung tagsüber

Tagespflege

Tagsüber Betreuung und Gesellschaft in der Einrichtung, abends wieder im eigenen Zuhause.

Unterstützung im Alltag

Haushaltshilfen

Einkaufen, Putzen, Wäsche, Begleitung zum Arzt — praktische Alltagshilfe ohne medizinische Pflege.

Hilfsmittel & Technik

Sanitätshäuser

Rollatoren, Pflegebetten, Rehatechnik — Hilfsmittel, die Mobilität und Selbstständigkeit erhalten.

Pflegeformen im Vergleich

Welche Pflegeform ab welchem Pflegegrad infrage kommt und welche Leistung der Pflegekasse sie finanziert (Stand 2026).

Ambulante Pflegedienste Für wen geeignet Regelmäßige Pflege im eigenen Zuhause, von Körperpflege bis Medikamentengabe Empfohlen ab Pflegegrad 2 Leistung der Pflegekasse Pflegesachleistungen der Pflegekasse
Pflegeheime Für wen geeignet Versorgung rund um die Uhr, wenn Pflege zu Hause nicht mehr ausreicht Empfohlen ab Pflegegrad 2 Leistung der Pflegekasse Budget für vollstationäre Pflege plus Eigenanteil
Tagespflege Für wen geeignet Betreuung tagsüber in der Einrichtung, Entlastung pflegender Angehöriger Empfohlen ab Pflegegrad 2 Leistung der Pflegekasse Eigs Budget für Tages- und Nachtpflege
Haushaltshilfen Für wen geeignet Hilfe bei Haushalt, Einkäufen und Alltag — ohne medizinische Pflege Empfohlen ab Pflegegrad 1 Leistung der Pflegekasse Entlastungsbetrag (131 € monatlich)
Sanitätshäuser Für wen geeignet Hilfsmittel wie Rollatoren, Pflegebetten und Rehatechnik Empfohlen ab auch ohne Pflegegrad Leistung der Pflegekasse Kostenübernahme per Rezept; Pflegehilfsmittel bis 42 € monatlich

Was zahlt die Pflegekasse?

Ab Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag & Pflegehilfsmittel

131 € pro Monat für Haushaltshilfen und Alltagsunterstützung sowie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € monatlich — schon ab Pflegegrad 1, ohne Vorleistung.

Ab Pflegegrad 2

Budgets für Pflege & Betreuung

Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste sowie eigene Budgets für Tagespflege und vollstationäre Pflege — die Höhe steigt mit dem Pflegegrad.

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Häufige Fragen

Welche Pflegeleistung ist die richtige für mich?

Das hängt vor allem vom Pflegebedarf ab: Für Unterstützung im Haushalt genügt oft eine Haushaltshilfe, für regelmäßige Pflege zu Hause ein ambulanter Pflegedienst. Reicht die häusliche Versorgung nicht mehr aus, kommen Tagespflege oder ein Pflegeheim infrage. Sanitätshäuser ergänzen jede dieser Formen mit passenden Hilfsmitteln.

Was ist der Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Pflege?

Ambulante Pflege findet in der eigenen Wohnung statt — ein Pflegedienst kommt zu festen Zeiten. Stationäre Pflege bedeutet den Umzug in ein Pflegeheim mit Betreuung rund um die Uhr. Die Tagespflege ist eine teilstationäre Zwischenform: Betreuung tagsüber, Schlafen zu Hause.

Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse?

Schon ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat für Haushalts- und Alltagshilfen sowie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € monatlich. Pflegesachleistungen für ambulante Dienste sowie die Budgets für Tages- und stationäre Pflege stehen in der Regel ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Kostet die Nutzung etwas?

Nein. Die Suche und der Vergleich von Anbietern sind für Privatpersonen zu 100 % kostenlos.