Aus für die Telefon-AU: Koalition plant Krankschreibung ab dem ersten Tag

Dominik Hübenthal
Telefon-AU wird abgeschafft: Krankschreibung ab 1. Tag geplant

Die schwarz-rote Regierungskoalition hat weitreichende Änderungen im Arbeits- und Gesundheitsrecht beschlossen. Nach intensiven Verhandlungen im Kanzleramt haben sich Union und SPD darauf verständigt, die Regeln für Krankschreibungen künftig massiv zu verschärfen. Im Kern der geplanten Reformen stehen das endgültige Ende der telefonischen Krankschreibung sowie die Einführung einer generellen Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag.

Das Ende der Krankschreibung per Telefon

Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Telefon-AU) war ursprünglich während der Corona-Pandemie eingeführt worden, um Arztpraxen zu entlasten und potenzielle Infektionsketten in Wartezimmern zu durchbrechen. Später wurde sie für leichte Atemwegserkrankungen als dauerhafte und unbürokratische Lösung etabliert. Nun plant der Koalitionsausschuss die komplette Abschaffung dieser Regelung. Wirtschaftsvertreter hatten in der Vergangenheit wiederholt bemängelt, dass die Hürden für eine Krankschreibung zu niedrig seien, was aus ihrer Sicht zu einem Anstieg der krankheitsbedingten Fehltage in Unternehmen geführt habe.

Attestpflicht ab Tag eins: Das ändert sich für Arbeitnehmer

Bislang sah die gesetzliche Standardregelung vor, dass Arbeitnehmer erst ab dem vierten Tag einer Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen müssen – es sei denn, der Arbeitgeber forderte die Bescheinigung ausdrücklich schon früher ein. Die neuen Pläne der Koalition sehen nun eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Fehltag vor. Für die Praxis bedeutet das drastische Umstellungen:

  • Sofortiger Arztbesuch: Wer morgens krank aufwacht, muss noch am selben Tag zwingend eine ärztliche Praxis aufsuchen, um sich krankschreiben zu lassen.
  • Mehr Aufwand bei Bagatellerkrankungen: Auch bei einer leichten, schnell abklingenden Erkältung oder einer eintägigen Migräne wird der Gang zum Arzt unumgänglich.
  • Striktere Kontrolle: Arbeitgeber erhalten vom ersten Tag an Gewissheit durch eine medizinische Beurteilung, wodurch Kurzausfälle stärker überwacht werden.

Belastungsprobe für Arztpraxen und Pflegepersonal

Während Arbeitgeberverbände die Pläne voraussichtlich begrüßen werden, schlagen Mediziner und Akteure aus dem Gesundheitswesen Alarm. Die Abschaffung der Telefon-AU in Kombination mit der Attestpflicht ab dem ersten Tag dürfte zu chronisch überfüllten Wartezimmern führen. Hausarztpraxen warnen vor einer massiven Zunahme der Bürokratie. Die Zeit, die für das Ausstellen von Attesten bei Bagatellerkrankungen aufgewendet werden muss, fehlt am Ende bei der Behandlung von chronisch oder schwer kranken Patienten. Zudem steigt das Risiko, dass sich Patienten im Wartezimmer gegenseitig mit Infektionskrankheiten anstecken, was auch eine erhebliche Mehrbelastung für das medizinische Fachpersonal bedeutet.

Wie geht es nun weiter?

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses müssen im nächsten Schritt in einen konkreten Gesetzentwurf gegossen und anschließend vom Bundestag verabschiedet werden. Es gilt als sicher, dass Gewerkschaften, Sozialverbände sowie Ärztevertreter im weiteren Gesetzgebungsverfahren erheblichen Widerstand gegen diese Verschärfungen leisten werden. Für Arbeitnehmer, Ärzte und das medizinische Personal bleibt nun abzuwarten, wann genau und in welchen Abstufungen die neuen Regelungen in Kraft treten.

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