Über Betreuungsgruppe 1 für Menschen mit Demenzerkrankung
Unterstützung und Entlastung im Alltag
Die Betreuungsgruppe 1 für Menschen mit Demenzerkrankung, getragen von der Alzheimer Gesellschaft Stormarn e.V. in Ahrensburg, bietet wertvolle Unterstützung für Betroffene und deren Angehörige. Seit 1997 setzt sich der Verein dafür ein, Menschen mit fortschreitender Demenz ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und gleichzeitig pflegende Angehörige im Alltag zu entlasten. Das Angebot grenzt sich dabei klar von der medizinischen Pflege ab und konzentriert sich stattdessen auf die reine soziale Betreuung und Alltagsbegleitung.
Zu den Leistungen gehören unter anderem:
- Niedrigschwellige Betreuung in Gruppen durch geschulte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
- Stundenweise häusliche Betreuung zur individuellen Entlastung im vertrauten Umfeld
- Schaffung von wichtigen Freiräumen und Erholungszeiten für pflegende Angehörige
Mit viel Einfühlungsvermögen und Engagement sorgt das Team dafür, dass Betroffene in einer sicheren und wertschätzenden Umgebung gefördert werden, während die Familienangehörigen neue Kraft schöpfen können.
Besondere Merkmale
Leistungsübersicht
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Beratung
- Verhinderungspflege
- 24-Stunden-Betreuung
- Palliativpflege
Was zahlt die Pflegekasse?
Wussten Sie, dass Ihnen je nach Pflegegrad über 1.000 € monatlich für Alltagshilfe zustehen können? Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um Ihren individuellen Anspruch in wenigen Schritten zu ermitteln.
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Häufige Fragen zu Betreuungsgruppe 1 für Menschen mit Demenzerkrankung
Die Betreuungsgruppe 1 für Menschen mit Demenzerkrankung bietet eine kostengünstige, niedrigschwellige Betreuung in Gruppen an. Zusätzlich umfasst das Angebot eine stundenweise häusliche Betreuung. Diese Leistungen dienen insbesondere dazu, pflegende und betreuende Angehörige zu entlasten und ihnen freie Zeit zu verschaffen.
Die Einrichtung konzentriert sich in erster Linie auf die Betreuung in Besuchergruppen sowie die stundenweise häusliche Betreuung von Menschen mit Demenz. Spezifische Angaben zu Hilfen im Haushalt, beim Einkaufen oder bei der Begleitung liegen in den bereitgestellten Informationen nicht ausdrücklich vor. Der Fokus liegt klar auf der Betreuung und der Entlastung der Angehörigen.
Da es sich um ein vom Gesetzgeber anerkanntes niedrigschwelliges Betreuungsangebot handelt, können die Kosten in der Regel über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden. Auch eine Finanzierung über die Verhinderungspflege ist bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Pflegekasse oft möglich. Interessierte sollten dies individuell mit ihrer zuständigen Pflegekasse klären.
Ja, die Besuchergruppen werden von einer festen Gruppenleiterin geleitet. Sie wird dabei von engagierten und geschulten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unterstützt. Für die häusliche Betreuung sind zudem zwei spezielle Helferinnen fest im Einsatz.
Zu der genauen Vorlaufzeit für Terminvereinbarungen liegen keine spezifischen Informationen vor. Das Büro ist jedoch montags und mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichbar, um Terminanfragen mit den Mitarbeitern zu besprechen. Es empfiehlt sich, für die Planung frühzeitig Kontakt aufzunehmen.
Aus den vorliegenden Informationen geht nicht explizit hervor, ob eine direkte Begleitung zu Arztbesuchen angeboten wird. Das Angebot umfasst jedoch eine stundenweise häusliche Betreuung, die Angehörige im Alltag entlasten soll. Für individuelle Absprachen zu solchen Begleitdiensten sollte direkt im Büro nachgefragt werden.
Ja, die Angebote richten sich ausdrücklich an Menschen, die von einer fortschreitenden Demenz betroffen sind. Es gibt spezielle Besuchergruppen für Demenzerkrankte, die ein selbstbestimmtes und würdiges Umfeld fördern. Darüber hinaus wird eine stundenweise häusliche Betreuung speziell für diese Zielgruppe angeboten.
Die Einrichtung bietet eine kostengünstige Betreuung an, die als gesetzlich anerkanntes niedrigschwelliges Angebot gilt. Dadurch kann die Abrechnung in der Regel direkt oder per Erstattung über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse erfolgen. Gegebenenfalls ist auch eine Abrechnung über Mittel der Verhinderungspflege möglich.
Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, welche die Besuchergruppen begleiten, sind für ihre Aufgaben speziell geschult. Ob für das Personal auch ein entsprechender Versicherungsschutz besteht, wird in den vorliegenden Informationen nicht ausdrücklich erwähnt. Da es sich um einen eingetragenen Verein handelt, ist dies jedoch branchenüblich.
Der Anbieter hat seinen Sitz in Ahrensburg im Kreis Stormarn und wurde dort auch gegründet. Die Leistungen wie die Betreuungsgruppen und die häusliche Betreuung werden primär in dieser Region angeboten. Genaue Grenzen des Einzugsgebiets sollten bei Bedarf direkt im Büro erfragt werden.