Leistungen & Schwerpunkte
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Beratung
- Verhinderungspflege
- 24-Stunden-Betreuung
- Palliativpflege
Besondere Merkmale
Anerkannte Beratungsstelle: Die Pflegeberatungen nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind über alle Pflegekassen abrechenbar und finden bequem im eigenen Zuhause statt.
Persönliche Begleitung im Pflegegrad-Verfahren: Von der Erstantragstellung über die Vorbereitung der Begutachtung bis hin zum Widerspruchsverfahren steht eine erfahrene Pflegefachkraft zur Seite.
Individuelle Alternative zu großen Pflegediensten: Es wird eine maßgeschneiderte, private Pflege und Alltagsunterstützung aus einer Hand geboten, die sich flexibel an die persönliche Lebenssituation anpasst.
Über Betreuung, Hauswirtschaft, Entlastungsbetrag, niedrigschwellige Angebote, Alltagsunterstützung, Alltagshilfe, Seniorenbegleitung, Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuung zuhause, Unterstützung im Alltag, §45b SGB XI, 131 Euro
Der erfahrene Anbieter aus Schwerte steht Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen als persönlicher Experte im Pflegealltag zur Seite. Mit einem umfassenden Angebot, das von der unabhängigen Pflegeberatung bis hin zur praktischen Alltagsunterstützung reicht, wird eine individuelle und vertrauensvolle Betreuung gewährleistet. Als anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 3 SGB XI können die Beratungsleistungen direkt über alle Pflegekassen abgerechnet werden.
Umfassende Pflegeberatung und Antragsunterstützung
Ein Schwerpunkt liegt auf der professionellen Begleitung rund um das Thema Pflegegrad. Der Dienstleister unterstützt kompetent bei:
- Erstanträgen und der sorgfältigen Vorbereitung auf die Begutachtung
- Höherstufungen bei einer veränderten Pflegesituation
- Widerspruchsverfahren zur Sicherstellung einer korrekten Einstufung
- Verpflichtenden Pflegeberatungen im heimischen Umfeld
Praktische Entlastung im Alltag
Neben der reinen Beratung bietet die erfahrene Pflegefachkraft auch tatkräftige Unterstützung für zu Hause an. Zu den Leistungen gehören Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfen und Begleitfahrten, die bequem über den monatlichen Entlastungsbetrag abgerechnet werden können. Für pflegende Angehörige, die eine Auszeit benötigen, wird zudem eine stundenweise Verhinderungspflege angeboten. Wer sich eine persönliche Alternative zu großen Pflegediensten wünscht, kann darüber hinaus auf private Pflegeleistungen zurückgreifen, die flexibel auf die jeweilige Lebenssituation abgestimmt sind.
Was zahlt die Pflegekasse?
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen monatlich mehrere Hundert Euro an Leistungen zu. Ermitteln Sie mit unseren kostenlosen Rechnern Ihren Pflegegrad und Ihr individuelles Pflegebudget.
Häufige Fragen zu Betreuung, Hauswirtschaft, Entlastungsbetrag, niedrigschwellige Angebote, Alltagsunterstützung, Alltagshilfe, Seniorenbegleitung, Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfe, Betreuung zuhause, Unterstützung im Alltag, §45b SGB XI, 131 Euro
Hinter diesem Namen steht ein persönlicher Pflegeexperte, der Sie kompetent und hilfsbereit im Alltag unterstützt. Der Anbieter hilft Ihnen beispielsweise im Haushalt, bei Fahrten zur Apotheke oder durch allgemeine Betreuung, was direkt über den monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden kann.
Der Anbieter begleitet Sie Schritt für Schritt beim Erstantrag für einen Pflegegrad und erklärt Ihnen das gesamte Verfahren sehr verständlich. Gemeinsam wird die Begutachtung sorgfältig vorbereitet, und auf Wunsch steht Ihnen die Fachkraft auch während des Termins persönlich zur Seite.
Der Anbieter hat seinen Sitz in Schwerte und führt die Beratungen sowie Unterstützungsleistungen direkt bei Ihnen zu Hause durch. Für genaue Informationen zum konkreten Einzugsgebiet und den möglichen Anfahrtswegen empfiehlt es sich, direkt telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen.
Der Anbieter bietet eine umfassende Pflegeberatung sowie tatkräftige Unterstützung bei der Beantragung, Höherstufung oder bei Widersprüchen rund um den Pflegegrad. Zudem gehören alltägliche Entlastungsleistungen, stundenweise Verhinderungspflege sowie private, körperbezogene Pflege zum individuellen Leistungsangebot.
Die anerkannte Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI findet ganz bequem und persönlich direkt bei Ihnen zu Hause statt. Sie hilft dabei, die Pflegequalität zu sichern, und kann über alle Pflegekassen abgerechnet werden, sodass sie ab Pflegegrad 1 in der Regel kostenfrei für Sie ist.
Bei diesem Anbieter werden Sie von einer einzelnen, sehr erfahrenen Pflegefachkraft persönlich und vertrauensvoll betreut. Diese bringt viel Fachwissen, Einfühlungsvermögen und Zuverlässigkeit mit, um Sie und Ihre Angehörigen bestmöglich zu entlasten.
Unverbindlich Anfragen
Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2026
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