Leistungen & Schwerpunkte

  • Haushaltshilfe
  • Einkaufshilfe
  • Wohnungsreinigung
  • Seniorenbetreuung
  • Begleitung zu Terminen
  • Botengänge
  • Gartenarbeit

Besondere Merkmale

Kostenlose und fachlich kompetente Erstberatung für ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept.

Anerkannte Entlastungsleistungen und haushaltsnahe Dienste zur direkten Erleichterung des Alltags.

Qualifizierte Pflegekurse und Beratungsbesuche nach § 37 und § 45 SGB XI direkt vom Experten.

Über Alltagsbegleitung - Soziale Dienste Simon

Unterstützung und Entlastung im Alltag

Die Alltagsbegleitung - Soziale Dienste Simon in Lenggries bietet eine wertvolle Stütze für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Das Angebot konzentriert sich auf die praktische Hilfe im Alltag und die hauswirtschaftliche Versorgung, um ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu fördern. Medizinische Pflegetätigkeiten werden nicht übernommen, stattdessen liegt der Fokus auf der spürbaren Entlastung im häuslichen Umfeld.

Umfassende Beratungs- und Betreuungsleistungen

Neben den klassischen haushaltsnahen Dienstleistungen umfasst das Portfolio auch spezialisierte Beratungsangebote. Zu den Kernkomponenten gehören:

  • Unterstützung im Alltag und haushaltsnahe Dienstleistungen zur direkten Entlastung
  • Pflegekurse nach § 45 SGB XI für pflegende Angehörige
  • Pflegeberatung und obligatorische Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3, 4 SGB XI
  • Kostenlose und fachlich kompetente Erstberatung zur individuellen Bedarfsermittlung
Alltagsbegleitung - Soziale Dienste Simon

Was zahlt die Pflegekasse?

Je nach Pflegegrad stehen Ihnen monatlich mehrere Hundert Euro an Leistungen zu. Ermitteln Sie mit unseren kostenlosen Rechnern Ihren Pflegegrad und Ihr individuelles Pflegebudget.

Häufige Fragen zu Alltagsbegleitung - Soziale Dienste Simon

Alltagsbegleitung - Soziale Dienste Simon bietet eine große Bandbreite an Entlastungsleistungen an. Dazu gehören die allgemeine Unterstützung im Alltag, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Pflegekurse nach Paragraph 45 SGB XI. Zudem führt das Unternehmen Pflegeberatungen und Beratungsbesuche nach Paragraph 37 Absatz 3 und 4 SGB XI durch. Vorab gibt es immer eine umfassende, fachlich kompetente und kostenlose Erstberatung.

Das Unternehmen bietet Hilfe in Form von haushaltsnahen Dienstleistungen und allgemeiner Unterstützung im Alltag an. Die genauen Aufgabenbereiche wie Einkauf oder Begleitung können im Rahmen der angebotenen Entlastungsleistungen individuell nach den Bedürfnissen der Kunden vereinbart werden. Eine kostenlose Erstberatung hilft dabei, den exakten persönlichen Bedarf zu ermitteln.

Ja, die angebotenen Entlastungsleistungen und Pflegekurse erfolgen nach Paragraph 45 SGB XI und können somit über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden. Auch die Pflegeberatung und die Beratungsbesuche nach Paragraph 37 Absatz 3 und 4 SGB XI sind anerkannte Leistungen der Pflegeversicherung. Kunden können sich in einer kostenlosen Erstberatung über die genauen Möglichkeiten der Kostenübernahme informieren.

Zu festen Betreuungspersonen liegen in den verfügbaren Informationen keine genauen Angaben vor. Kunden können dieses Anliegen jedoch in der kostenlosen Erstberatung direkt mit der Alltagsbegleitung besprechen.

Über die genaue Vorlaufzeit für Terminvereinbarungen gibt es keine spezifischen Informationen. Interessenten können sich jedoch jederzeit telefonisch oder per E-Mail an das Unternehmen wenden, um Termine für eine Erstberatung anzufragen.

Spezifische Informationen zur Begleitung bei Arztbesuchen werden in den Daten nicht explizit genannt. Da jedoch allgemeine Unterstützung im Alltag angeboten wird, ist es sehr wahrscheinlich, dass solche Dienste nach individueller Absprache möglich sind. Details können in der kostenfreien Erstberatung besprochen werden.

Ausdrückliche Angebote speziell für Demenzerkrankte werden in den Informationen nicht erwähnt. Allerdings umfassen die Entlastungsleistungen nach Paragraph 45 SGB XI in der Regel auch die Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Genaue Informationen dazu erhalten Interessenten bei der telefonischen oder persönlichen Erstberatung.

Die Abrechnung der Entlastungsleistungen erfolgt in der Regel über die Pflegekasse nach Paragraph 45 SGB XI, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Auch die Beratungsbesuche nach Paragraph 37 Absatz 3 und 4 SGB XI werden entsprechend über die Pflegeversicherung abgerechnet. Für genaue Details zur Abrechnung steht das Unternehmen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.

Die Informationen erwähnen explizit eine fachlich kompetente Beratung und die Durchführung von gesetzlich anerkannten Pflegekursen, was auf entsprechend geschultes Personal hinweist. Details zur Versicherung der Mitarbeiter sind in den vorliegenden Daten jedoch nicht aufgeführt.

Der Anbieter hat seinen Sitz in der Arzbacher Straße 10a in 83661 Lenggries. Daher konzentriert sich die Tätigkeit vorrangig auf Lenggries und die umliegende Region. Genaue Angaben zum maximalen Einsatzgebiet können direkt bei der Alltagsbegleitung erfragt werden.

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